Leitung und Organe
Die Willensbildungs-, Entscheidungs- und Handlungszuständigkeiten für die Fachbereiche sind zwei Organen zugeordnet,
- dem Fachbereichsleiter und
- der Fachbereichskonferenz.
Die Fachbereichsleiter und ihre Stellvertreter werden von den zuständigen Staatsministerien bestellt. Ihre Amtszeit ist nicht begrenzt. Der Fachbereichsleiter leitet den Fachbereich und vertritt ihn nach außen. In dieser Funktion ist er Vorgesetzter der Studierenden während der Fachstudienabschnitte.
Präsident der BayFHVR und in Personalunion Fachbereichsleiter Reinhard Brey
E-Mail: r.brey(at)fhvr-aiv.de
Dem Fachbereichsleiter obliegt neben der organisatorischen, personellen und haushaltsmäßigen Gesamtverantwortung insbesondere die Vertretung des Fachbereichs nach außen sowie in den internen Organen und Gremien (Rat, Fachbereichskonferenz, Prüfungsausschuss).
Stellv. Fachbereichsleiter Dr. Hans-Christian Arbeiter
Direktor bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
E-Mail: c.arbeiter(at)fhvr-aiv.de
Dem stellvertretenden Fachbereichsleiter obliegt die organschaftliche Vertretung im gesamten Aufgabenbereich des Fachbereichsleiters; zusätzlich ist er selbst Mitglied der Fachbereichskonferenz, Leiter der Abteilung für Lehrangelegenheiten sowie Koordinator der Auslandsaktivitäten.
Weiterer Stellvertreter Harald Wilhelm
Regierungsdirektor
E-Mail: h.wilhelm(at)fhvr-aiv.de
Der weitere Stellvertreter übernimmt im Verhinderungsfall die Fachbereichsleitung; er leitet zudem die Abteilung "Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten" und das dem Fachbereich angegliederte, organisatorisch aber verselbstständigte Prüfungsamt.
Sekretariat
Simone Hohberger und Birgit Möckl
Tel. 09281 409-155
Die Fachbereichskonferenz
Die Fachbereichskonferenz ist ein Kollegialorgan, dem i. d. R. folgende Mitglieder angehören:
- der Fachbereichsleiter als Vorsitzender,
- der organschaftliche Stellvertreter des Fachbereichsleiters,
- zwei Vertreter des für den Fachbereich zuständigen Staatsministeriums,
- zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter der hauptamtlichen Hochschullehrer des Fachbereichs,
- zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter der Studierenden des Fachbereichs.
Die Fachbereichskonferenz, der derzeit folgende Mitglieder angehören, berät und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereichs. Sie äußert sich gutachtlich zur Bestellung des Fachbereichsleiters und zur fachlichen und pädagogischen Eignung zu bestellender hauptamtlicher Hochschullehrer. Sie ist bei der Vorbereitung von Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, bei der Erstellung der Studienpläne, bei der Aufstellung des Plans der Lehrveranstaltungen und bei der Studienberatung zu beteiligen.




