Wappen des Freistaats Bayern

Prüfungen

Im Laufe des Studiums sind zwei Prüfungen abzulegen. Die Zwischenprüfung nach 14 Monaten Studium (i. d. R. Mitte/Ende November) und die Qualifikationsprüfung  am Ende des fachtheoretischen Studiums (i. d. R. Mitte/Ende Juni). Teil der Qualifikationsprüfung ist die Anfertigung einer Diplomarbeit.

Hilfsmittel und Kommentierung

Bei den Aufsichtsarbeiten und bei den Prüfungen sind nur bestimmte Hilfsmittel zugelassen.

Hilfsmittel für die Zwischen- und Qualifikationsprüfungen (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Juli 2017)

Prüfungstermine

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfungen enthalten die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (FachV-nVD) und die Allgemeine Prüfungsordnung (APO).

 

Ansprechpartner/innen

Reinhard Grimm, Tel. 09281 7771-163
Miriam Zettl, Tel. 09281 7771-236