Allgemeine Hinweise
Mail an das Fortbildungsteam
- Teilnahme
- Veranstaltungsort und -dauer
- Inhouse-Seminare
- Referenten
- Anmeldung
- Formulare
- Einladung, Absage
- Freie-Plätze-Börse Fax-Polling/Fax-Abruf
- Seminarunterlagen
- Seminarbescheinigung, Hinweis zum Datenschutz
- Anwesenheitsnachweis
- Unterbringung und Verpflegung
- Kosten
Teilnahme
Zu unseren Seminaren laden wir alle staatlichen und kommunalen Beamten des gehobenen Dienstes ein, ferner auch Beamte des mittleren Dienstes in herausgehobenen Positionen sowie vergleichbare Beschäftigte. Beamte des höheren Dienstes sind von der Teilnahme an Seminaren leider ausgenommen.
Veranstaltungsort und -dauer
Unsere Seminare finden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege beim Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof, am Fachbereich Finanzwesen in Herrsching a. Ammersee und am Fachbereich Sozialverwaltung in Wasserburg a. Inn statt. Sie beginnen stets um 12:00 Uhr des ersten Tages und enden grundsätzlich um 12:00 Uhr des letzten Tages. Den Veranstaltungsort ersehen Sie beim jeweiligen Seminar hinter der Seminarnummer.
Abweichungen vom zeitlichen Ablauf und vom Veranstaltungsort sind aus dem Katalog oder dem Einladungsschreiben ersichtlich.
Inhouse-Seminare
Auf Wunsch können auch Veranstaltungen vor Ort bei den Dienststellen mit unseren Referenten durchgeführt werden (Inhouse-Seminare). Für Anfragen kann folgendes Formblatt (DOC) verwendet werden.
Zeit und Ort von Inhouse-Seminaren werden - soweit noch freie Personalkapazitäten vorhanden sind - im Einzelfall abgestimmt. Sie können nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Referenten
Bei allen Seminaren referieren hauptamtliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege sowie externe Referentinnen und Referenten.
Anmeldung
Anmeldungen können nur schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) von den Dienststellen unter Verwendung des im Anhang beigefügten Formulars vorgenommen werden. Wir möchten Sie jedoch bitten, uns die Anmeldungen nur auf einem der möglichen Wege zu übermitteln, um den organisatorischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Um Rückfragen zu vermeiden, füllen Sie die Anmeldung (DOC) bitte vollständig und gut leserlich aus.
Bitte achten Sie darauf, dass wir für jedes einzelne Seminar, das Sie besuchen möchten, ein gesondertes Anmeldeformular benötigen. Sollten mehrere Seminare auf einem Formular aufgeführt sein, so können wir nur jeweils den ersten aufgeführten Termin berücksichtigen. Falls Sie mehrere Anmeldeformulare zu einem Thema an uns abgesandt und daraufhin eine Einladung erhalten haben, vergessen Sie bitte nicht, die späteren Seminartermine zu stornieren; ansonsten nehmen wir dies vor. Sie erhalten keine Absageschreiben für diese Seminare.
Für jeden Teilnehmer wird eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben, die Ihnen bei nächster Gelegenheit (z. B. mit einem Einladungs- oder Absageschreiben) mitgeteilt wird. Wir bitten Sie, diese Nummer dann bei künftigen Anmeldungen mit anzugeben.
Damit können wir dann z. B. bei Behördenwechsel oder einer Namensänderung eine genaue Zuordnung vornehmen.
Formulare
Formulare zur schriftlichen Anmeldung/Abmeldung/Änderung finden Sie am Ende unseres Fortbildungskataloges oder hier (Anmeldungen, Abmeldung/Änderung). Im Bereich Veröffentlichungen/Fortbildung/Qualifizierungsoffensive II/Vordrucke stehen die Formulare sowohl im Format Word97 für Windows als auch im PDF-Format zur Verfügung.
Einladung, Absage
Einladungs- und Absageschreiben werden baldmöglichst übersandt; spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.
Freie-Plätze-Börse Fax-Polling/Fax-Abruf
Unter Fax-Nr. 09281 409-109 stellen wir eine Liste bereit, aus der ersichtlich ist, bei welchen Seminaren noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Liste finden Sie auch im Internet unter Fortbildung/Qualifizierungsoffensive II/ Freie-Plätze.
Seminarunterlagen
Die Seminarunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt. Der vorherige Versand ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Seminarbescheinigung, Hinweis zum Datenschutz
Eine Seminarbescheinigung wird nur erteilt, wenn an der Veranstaltung vollständig teilgenommen wurde. Ein Veranstaltungstag gilt dann als vollständig besucht, wenn vom Beginn bis zum Ende teilgenommen wurde. Die Bescheinigungen werden bei Veranstaltungen in Hof grundsätzlich zum Abschluss der Veranstaltung ausgehändigt. Bei Seminaren in Herrsching und Wasserburg werden die Bescheinigungen nach Seminarende per Post an die Teilnehmer versandt. Die erforderlichen Personaldaten entnehmen wir der Anmeldung. Die Daten werden zur internen Organisation der Seminare von uns und zur Überprüfung des Fortbildungskontingents durch das jeweilige Ressort auch automatisiert verarbeitet.
Anwesenheitsnachweis
Sollte aus dienstlichen Gründen ein späterer Beginn oder ein vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung erforderlich sein, wird ein Anwesenheitsnachweis ausgestellt.
Unterbringung und Verpflegung
Für die Unterbringung stehen Einzelzimmer (mit Dusche und WC) auf dem Fachbereichsgelände zur Verfügung. Die Verpflegung erfolgt in den jeweiligen Verpflegungsbetrieben der Fachbereiche.
Ausnahmen von diesen Leistungen können in der Anmeldung beantragt werden.
Sollten Sie eine besondere Unterkunft wegen einer Schwerbehinderung benötigen, so bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in der Anmeldung.
Außerdem möchten wir Sie um Rücksprache kurz vor Beginn des Seminars unter Tel. 09281 409-290 bitten.
Weitere Hinweise finden Sie auch in unserem Informationsblatt für Seminargäste (PDF).
So werden die Fortbildungsteilnehmer in Hof untergebracht
Kosten
Da die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege eine staatliche Einrichtung ist, müssen wir bei den zu erhebenden Kosten zwischen Teilnehmern aus dem staatlichen und aus anderen Bereichen unterscheiden.
Seminare in Hof, in Herrsching a. Ammersee und in Wasserburg a. Inn
Für Staatsbedienstete werden keine Gebühren erhoben. Verpflegung und Unterkunft werden amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auch die Reisekosten der Teilnehmer werden von uns getragen. Bezüglich des Abrechnungsverfahrens sind die Teilnehmer zu unterscheiden.
a) Teilnehmer, deren Reisekostenanträge üblicherweise von einer zentralen Reisekostenabrechnungsstelle bearbeitet werden
Bitte reichen Sie Ihre Abrechnung (ggf. abweichend von ihrer sonstigen Abrechnungsstelle) beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Passau - Referat 3R1, Mariahilfberg 1 a, 94032 Passau (oder Postfach 14 52, 94004 Passau, ( 0851 490837-0) ein. Geben Sie bitte unbedingt die 7-stellige Seminarnummer mit an. Die ZASt Passau veranlasst die Auszahlung und die ggf. erforderliche Versteuerung. Online-Anträge sind derzeit noch nicht möglich.
b) Teilnehmer, deren Reisekostenanträge üblicherweise nicht von einer zentralen Reisekostenabrechnungsstelle bearbeitet werden
Bitte reichen Sie Ihre Abrechnung bei der für Sie auch sonst üblicherweise zuständigen Stelle ein. Dort wird die Erstattungshöhe berechnet, die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt und die ggf. erforderliche Versteuerung veranlasst. Dann werden entweder
- die Festsetzungen an uns weitergeleitet und von hier zur unmittelbaren Auszahlung an den Teilnehmer angeordnet, oder
- die Abrechnungsstelle ordnet auch die Auszahlung an den Teilnehmer an. Sie kann den Betrag dann ggf. von uns - unter Angabe des Namens des Teilnehmers sowie der Seminarnummer und/oder des Seminartermins - zur Erstattung anfordern (es ist auch eine Zusammenfassung für mehrere Teilnehmer möglich).
Das Verfahren unter b) gilt für alle Teilnehmer auch für Fahrkosten, die von Ihrer Behörde verauslagt wurden. Die ZASt Passau kann Rechnungen nicht begleichen. Die Erstattung erfolgt nur über den Fachbereich.
Ihre Abrechnungsstelle entscheidet nach Zweckmäßigkeit, welches Verfahren bevorzugt wird.
Für Teilnehmer anderer Dienstherren werden Kosten nach der Verordnung über die Erstattung der Kosten für die Ausbildung und Fortbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (ErstattungsVO BayFHVR) erhoben.
Danach betragen die Kosten insgesamt pro Teilnehmer für ein
- zweitägiges Seminar 324 EUR,
- dreitägiges Seminar 432 EUR.
Die Gebührenpflicht für Fortbildungsveranstaltungen entsteht mit der Zulassung zu einer Veranstaltung. Die Gebühren werden mit Kostenrechnung zur Zahlung angefordert und sind einen Monat nach Bekanntgabe fällig, sofern kein späterer Termin festgesetzt wird.
Inhouse-Seminare
- Für Staatsbehörden fallen keine Kosten an; auch für etwaige Reisekosten ihrer Teilnehmer gilt das obige Verfahren.
- Die Teilnahme von Beschäftigten anderer Dienstherren ist nur gegen Kostenerstattung möglich. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Vereinbarung einer Veranstaltung (§ 5 Abs. 2 ErstattungsVO BayFHVR). Die Höhe der Gebühr pro Teilnehmer bemisst sich nach den fiktiven Gesamtkosten der Fortbildungsveranstaltung geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer.
Die Kosten für ein dreitägiges Inhouse-Seminar (16 LVStd) betragen 3.840 EUR, für ein zweitägiges Inhouse-Seminar (12 LVStd) 2.880 EUR.






