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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern

Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung

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Umstrittene Windkraftanlagen

Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landschaft und deren Steuerungsmöglichkeiten durch die Gemeinden standen im Mittelpunkt einer Fachtagung, die die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hof am 26. März durchführte.

Der Einladung dazu waren 130 Teilnehmer aus 80 Städten, Gemeinden und Landkreisen aus ganz Nordbayern gefolgt, unter ihnen der Landrat des Landkreises Fürth und zahlreiche Bürgermeister.

Vor ca. zehn Jahren hatte der Bundesgesetzgeber die Windenergieanlagen als bevorzugte Vorhaben in das Baugesetzbuch aufgenommen. Danach sind diese außerhalb bebauter Bereiche grundsätzlich zuzulassen. Allerdings wurde den regionalen Planungsverbänden und den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Konzentrationszonen für Windkraftanlagen festzulegen, mit der Folge, dass die Errichtung solcher Anlagen dann außerhalb dieser Flächen ausgeschlossen ist. Zum Zeitpunkt dieser Gesetzesänderung ging man noch von Windrädern mit einer Nabenhöhe von ca. 50 m aus. Heute sind allerdings Nabenhöhen von über 90 m und Rotordurchmessern von 120 m keine Seltenheit mehr. Da die Errichtung von Windfarmen einen enormen Wachstumsmarkt darstellt und sich der Norden Bayerns als besonders windgünstig erweist, sehen sich hier inzwischen viele Gemeinden einem enormen Druck ausgesetzt, solche Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet aufzustellen. Zunehmend mehr Gemeinden versuchen aus den verschiedensten Gründen solche Anlagen abzuwehren. Der erste Bürgermeister der Gemeinde Berg im Landkreis Hof, Peter Rödel, veranschaulichte diese Problematik am Beispiel einer in dieser Zeitung wiederholt angesprochenen Anlage in Espich. Der Betreiber will hier vier Windkraftanlagen errichten, obwohl die Gemeinde Berg im Flächennutzungsplan eine Konzentration der Windräder in Schnarchenreuth vorgesehen hat und daher für das übrige Gemeindegebiet eine Freihaltung erreichen wollte. Neuerdings zieht das Landratsamt Hof allerdings die Gültigkeit dieses Flächennutzungsplans in Zweifel. Das Landratsamt schließt sich damit einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, der unlängst selbst die Steuerung von Windkraftanlagen durch den Regionalplan der Region Oberfranken Ost für ungültig gehalten hatte. Darüber wird demnächst das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entscheiden. Im Gemeinderat der Gemeinde Berg wird daher im Augenblick darüber diskutiert, ob und mit welcher Zielsetzung der Flächennutzungsplan hinsichtlich der Windenergieanlagen überarbeitet werden soll.

In diesem Zusammenhang wurden anlässlich der Tagung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung die außerordentlich hohen Anforderungen, die Gerichte an die planenden Gemeinden und anderen Behörden stellen, herausgearbeitet. Der Präsident der Fachhochschule, Reinhard Brey, konnte als Referenten die beiden Fachleute für das Bauplanungsrecht und den Städtebau beim bayerischen Innenministerium, Herrn Regierungsdirektor Stefan Kraus und Herrn Baudirektor Jürgen Thum, begrüßen. Diese stellten anhand mehrerer aktueller Fälle dar, aus welchen Gründen Gerichte Bebauungspläne von Gemeinden in jüngster Zeit aufgehoben hatten. Sie zeigten aber auch auf, wie diese Fehler bei sachgerechter Planung hätten vermieden werden können. Im Mittelpunkt stand dabei das sog. Abwägungsgebot. Dieses fordert von den planenden Gemeinden eine gründliche Ermittlung der von der Planung aufgeworfenen Probleme und eine intensive Auseinandersetzung damit. Die Gemeinde muss alle Gesichtspunkte bewerten und gewichten. Im Ergebnis muss ein Ausgleich der einzelnen Belange erfolgen, die von der Planung aufgeworfenen Probleme müssen bewältigt werden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tagung, die von Hochschullehrer Jürgen Aurnhammer moderiert wurde, bildete das grundsätzliche Verbot des Baugesetzbuchs in Gebieten außerhalb beplanter Bereiche und vorhandener Ortskerne, im sog. Außenbereich, zu bauen. Hier dürfen die nur vom Gesetzgeber ausdrücklich bevorzugten Vorhaben, wie klassischerweise landwirtschaftliche Betriebe oder neuerdings Windenergieanlagen, errichtet werden. Dies bereitet in der Verwaltungspraxis enorme Schwierigkeiten, denn es wird vielfach als Härte empfunden, im unmittelbaren Anschluss an eine vorhandene Bebauung nicht mehr bauen zu dürfen. Die Abgrenzung dieser Ortsrandbereiche und die Möglichkeiten der Gemeinden, eine Bebauung hier ausnahmsweise dennoch zu ermöglichen, wurden anhand konkreter Fälle aus dem Teilnehmerkreis ausführlich diskutiert. Für alle vorgestellten Problemfälle konnte eine zufriedenstellende Lösung erarbeitet werden.

Dies war die dritte Fachtagung dieser Art an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hof. Die Teilnehmer dieser Veranstaltung begrüßten einhellig die hier gebotene Gelegenheit zu einem umfassenden Meinungsaustausch unter Kommunalpolitikern und Verwaltungspraktikern und äußerten den dringlichen Wunsch nach einer Fortsetzung dieser Veranstaltungsreihe.

(Hofer Anzeiger vom 4. April 2009)