Das berufspraktische Studium
In den berufspraktischen Studienabschnitten sollen die Studierenden unter Anwendung der in den Fachstudienabschnitten erworbenen Kenntnisse die Fähigkeit und Sicherheit zur selbstständigen Berufsausübung entwickeln. Die Studierenden erhalten bei den Ausbildungsbehörden einen Einblick in die Aufgaben, Arbeitsweisen und Umweltbeziehungen der Verwaltung und werden in den für das Berufsfeld des nichttechnischen Verwaltungsdienstes typischen Tätigkeiten angeleitet. So trägt das berufspraktische Studium wesentlich zum Erwerb der Befähigung für die dritte Qualifikationsebene bei.
Der Fachbereich gibt Empfehlungen für das berufspraktische Studium (PDF) heraus (Zweiter Teil, Nr. 1 AV-ZAPOgVD). Sie sollen dazu beitragen, die gemeinsamen Ziele des Vorbereitungsdienstes zu erreichen.
Die Merkblätter enthalten eine Zusammenfassung der Studienpläne. Die Ausbilder sollen im Kurzüberblick schnell feststellen können, welchen Kenntnisstand der Studierenden sie für die praktische Ausbildung voraussetzen können. Weiterhin können sie ggf. die Studierenden auf Defizite in ihren Kenntnissen hinweisen und ihnen deren Behebung empfehlen.
Es empfiehlt sich, jedem Ausbilder einen behördeneinheitlichen Leitfaden auszuhändigen. Die Vorlage enthält einen Formulierungsvorschlag.
Ansprechpartner
Dr. Christian Arbeiter, Tel. 09281 409-154

