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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung
- University of Applied Sciences for Public Administration and Legal Affairs in Bavaria -

Wappen des Freistaats Bayern

Baurechtliche Probleme bei der Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

In der Veranstaltungsreihe „Workshops für die Praktiker des Freistaats Bayern und der Kommunen“ an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof standen bei der Tagung am 14. April 2010 aktuelle Probleme bei der Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie im Blickpunkt.

Umwelt- und Klimaschutzgründe sowie finanzielle Erwägungen veranlassen immer mehr Grundstückseigentümer dazu, Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien zu errichten. Derart neue Anlagentypen werfen neuartige baurechtlichen Fragestellungen, so dass es nicht verwunderlich war, dass über zweihundert Praktiker aus den Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden Frankens und der Oberpfalz der Einladung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof zu einem umfassenden Erfahrungsaustausch folgten.

Nach einem Grußwort des Präsidenten Reinhard Brey skizzierten Studierende der Fachhochschule zunächst die besonders sensiblen Problemfelder, auf die eine Gemeinde bei der planerischen Vorbereitung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen achten sollte. Das sind zum einen die Vorgaben des so genannten Anbindungsgebots aus dem Landesentwicklungsprogramm der bayerischen Staatsregierung, das die Kommunen verpflichtet, Neubauflächen möglichst an geeignete Siedlungsstandorte anzubinden, um eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Und zum anderen gilt es durch eine ausgewogene Standortwahl das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. Falls sich eine Gemeinde zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen entschließt, sollte sie nach Meinung der Studenten in einer vorausschauenden Entwicklungsplanung ihr Gebiet sorgfältig auf wirklich geeignete Standorte untersuchen und sich nicht ausschließlich von den individuellen Wunschvorstellungen eines Investors leiten lassen. Bei der Planung sei jedoch Eile geboten, denn die Einspeisevergütung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf bisherigen Ackerflächen soll gemäß dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren in absehbarer Zeit in weiten Bereichen wegfallen.

Herr Regierungsdirektor Stefan Kraus von der Obersten Baubehörde untermauerte die Sichtweise der Studenten und demonstrierte anhand aktueller Beispiele die Ursachen, die bei der Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in vielen Gemeinden zu Konflikten geführt haben. Er empfahl den anwesenden Verantwortlichen, alle planerischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet sicherzustellen. Schließlich riefen die energiepolitisch wünschenswerten Anlagen häufig Proteste in der Bevölkerung hervor, wenn sie in Sichtweite bestehender Wohnbebauung bzw. an Standorten vorgesehen werden, an denen sie das Orts- und Landschaftsbild oder Belange des Naturschutzes beeinträchtigen. Umso wichtiger sei es, dass die Gemeinden bereits im Vorfeld eigenverantwortlich agierten, anstatt nur einzelfallbezogen zu reagieren.

Moderator Jürgen Aurnhammer, Hochschullehrer an der Fachhochschule, leitete die sich anschließende lebhafte Diskussion, in deren Zentrum die praxisgerechte Handhabung des Anbindungsgebots stand. Die für die Gemeinden zwingende Forderung des Freistaats Bayern nach einer Anbindung von Neubauflächen an geeignete Siedlungsstandorte führt nicht selten zu Unmut bei den lokal Verantwortlichen, weil sie massiv in die gemeindliche Planungshoheit eingreift. Die teilweise sehr unterschiedlichen Meinungsbeiträge unter den Fachhochschullehrern, Studenten und den Fachleuten aus den Behörden machten deutlich, vor welch hohen Herausforderungen die Mitarbeiter in den Kommunen stehen, wenn sie unterschiedlichste und vielfältig miteinander kollidierende Interessen so austarieren müssen, dass die Anlagen nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch in der Bevölkerung eine möglichst hohe Akzeptanz erfahren.

Als weiterer Schwerpunkt stand die baurechtliche Bewertung von Einzelanlagen, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen, auf der Tagesordnung. Auch hierzu präsentierten die Studenten anschauliche Beispiele.

Wie etwa den Fall einer Kleinwindkraftanlage mit einer Höhe von 15 m, einer Nenndrehzahl von 170 Umdrehungen pro Minute und einer Drehgeschwindigkeit bis zu 120 km/h, die ein Bauherr in einem Wohngebiet errichten wollte. Derartige Anlagen führen zu Nachbarschaftskonflikten, wenn sie zu viel Lärm verursachen, übermäßig Discolichteffekte hervorrufen oder ganz einfach zu nahe der Grundstücksgrenze errichtet werden. Auffällig hohe Anlagentypen können sich zudem negativ auf das Ortsbild auswirken, so dass es in einer sensiblen Umgebung ratsam sein kann, entsprechende Regelungen in einen Bebauungsplan oder einer Ortsgestaltungssatzung aufzunehmen.

Anlass zu fachlichen Auseinandersetzungen gaben auch Photovoltaikanlagen, die im Außenbereich auf Dachflächen landwirtschaftlicher Betriebsgebäude errichtet werden, und zu gestalterisch problematischen Gebäude- bzw. Dachformen führen. Wenngleich sich beide Nutzungen nicht zwangsläufig gegenseitig ausschließen, riskiert ein Landwirt in Fällen, in denen die Landwirtschaft nur vorgeschoben wird, um im Außenbereich eine Photovoltaikanlage betreiben zu können, seinen privilegierten Status, und muss mit entsprechenden Maßnahmen der Behörden rechnen.

In waldreichen Gegenden wird die private Holzlagerung und -verarbeitung als störend empfunden, wenn sie in Wohngebieten in größerem Umfang betrieben wird. Hier sollte sich nach Ansicht der Teilnehmer jede Gemeinde überlegen, inwieweit sie im Innerortsbereich geeignete Standorte anbieten kann, um ein reibungsloses Miteinander sicherzustellen.

Nach der Diskussion weiterer Einzelfälle und Fachfragen schloss die Tagung mit der Erkenntnis, dass die Städte, Gemeinden und Landratsämter auch in Zukunft aufgefordert sein werden, durch einen umsichtigen Vollzug des öffentlichen Baurechts den Wandel zu einer klima- und umweltschonenden Bauweise nicht nur zu begleiten, sondern wo immer möglich aktiv zu unterstützen.

B.S.

Workshop Baurecht