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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern

Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung

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Diplomierung

Verleihung des Diplomgrads

Den Absolventen der Studiengänge nichttechnischer Verwaltungsdienst und technischer Dienst in der Verwaltungsinformatik wird nach bestandener Qualifikationsprüfung ein Diplomgrad verliehen. Hierüber wird eine entsprechende Urkunde ausgestellt.

Die Diplombezeichnung lautet für die Absolventen des Studiengangs nichttechnischer Verwaltungsdienst

"Diplom-Verwaltungswirtin (FH)"

bzw.

"Diplom-Verwaltungswirt (FH)"

und

für die Absolventen des Studiengangs technischer Dienst in der Verwaltungsinformatik

"Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH)"

bzw.

"Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)".

Ansprechpartner

Werner Freiberger, Tel. 09281 409-163

Diploma Supplement

Jedem Zeugnis der Qualifikationsprüfung wird ein Diploma Supplement nach dem European Diploma Supplement Model beigefügt.

Ansprechpartner

Werner Freiberger, Tel. 09281 409-163

Übertritt an eine andere Hochschule

Die Möglichkeit der diplomierten Absolventen, an eine andere Hochschule überzutreten, richtet sich nach der Qualifikationsverordnung vom 2. November 2007 (GVBl S. 767, BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Februar 2013 (GVBl S. 53).

Absolventen, die davon Gebrauch machen wollen, benötigen zur Vorlage bei der aufnehmenden Hochschule im Allgemeinen eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese wird auf Antrag von der Studentenkanzlei ausgestellt.

Das Ende des Studierendenverhältnisses ist in der Wahlordnung der BayFHVR geregelt.

Ansprechpartner

Bernd Hofmann, Tel. 09281 409-161