Diplomierung
Verleihung des Diplomgrads
Den Absolventen der Studiengänge gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst und gehobener technischer Dienst in der Verwaltungsinformatik wird nach bestandener Laufbahnprüfung ein Diplomgrad verliehen. Hierüber wird eine entsprechende Urkunde ausgestellt.
Die Diplombezeichnung lautet für die Absolventen des Studiengangs gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
"Diplom-Verwaltungswirtin (FH)"
bzw.
"Diplom-Verwaltungswirt (FH)"
und
für die Absolventen des Studiengangs gehobener technischer Dienst in der Verwaltungsinformatik
"Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH)"
bzw.
"Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)".
Ansprechpartner
Werner Freiberger, Tel. 09281 409-163
Diploma Supplement
Jedem Zeugnis der Laufbahnprüfung wird ein Diploma Supplement nach dem European Diploma Supplement Model beigefügt.
Übertritt an eine andere Hochschule
Die Möglichkeit der diplomierten Absolventen, an eine andere Hochschule überzutreten, richtet sich nach der Qualifikationsverordnung vom 2. November 2007 (GVBl S. 767, BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2009 (GVBl S. 335).
Absolventen, die davon Gebrauch machen wollen, benötigen zur Vorlage bei der aufnehmenden Hochschule im Allgemeinen eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese wird auf Antrag von der Studentenkanzlei ausgestellt.
Das Ende des Studierendenverhältnisses ist in der Wahlordnung der BayFHVR geregelt.
Ansprechpartner
Bernd Hofmann, Tel. 09281 409-161

