Kosten des Studiums
Nach Art. 3 BayFHVRG sind die nichtstaatlichen öffentlichen Dienstherren und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Freistaat für die Ausbildung ihrer Studierenden für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, für die Ausbildung für Laufbahnen im gehobenen technischen Dienst (Verwaltungsinformatik) sowie der Fortbildung (Qualifizierungsoffensive II) die Kosten zu erstatten.
Die Erstattungsverordnung BayFHVR legt für die Ausbildungsleistungen in den Studiengängen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)) und der Verwaltungsinformatik (Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)) für jeden Studienjahrgang die Gesamtkosten des Studiums pro Studierenden verbindlich fest. Den Dienstherren sind damit bereits zum Zeitpunkt der Einstellung die anfallenden Erstattungskosten bekannt.
Hinweis:
Die Kostenfestsetzungen stehen unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Neufestsetzung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gem. § 8 Erstattungsverordnung der BayFHVR.
Kosten im Studiengang Diplomverwaltungswirt/in (FH)
Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)) ab dem Studienjahrgang 2005/2008 bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:
Bei normalem Studienverlauf
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
|---|---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | FStA 1 | 7 | 880 EUR | 6.160 EUR |
zweiten Jahr nach Studienbeginn | FStA 2 + FStA 3 | 3 + 4 = 7 | 880 EUR | 6.160 EUR |
dritten Jahr nach Studienbeginn | FStA 4 | 7 | 880 EUR | 6.160 EUR |
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| 18.480 EUR |
Bei Verkürzung des Studiums nach § 3 Abs. 5 ZAPOgvD
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
|---|---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | FStA 1 + FStA 3 | 7 + 4 = 11 | 880 EUR | 9.680 EUR |
zweiten Jahr nach Studienbeginn | FStA 2 + FStA 4 | 3 + 7 = 10 | 880 EUR | 8.800 EUR |
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| 18.480 EUR |
Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte.
Eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die im laufenden Haushaltsjahr für die aktuell abzurechnenden Studienjahrgänge bei normalem und bei verkürztem Studienverlauf anfallen, kann der "Bekanntmachung zum Studium" im Staatsanzeiger entnommen werden.
Kosten im Studiengang Diplomverwaltungsinformatiker/in (FH)
Im Studiengang des gehobenen technischen Dienstes (Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)) sind ab dem Studienjahrgang 2009/2012 bei einem regelmäßigen Studienverlauf folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
|---|---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | Vorbereitungskurs und 1. Semester (FH) | 5 | 1.050 EUR | 9.975 EUR |
2. Semester (FH) | 4,5 | 1.050 EUR | ||
zweiten Jahr nach Studienbeginn | 1. Teilabschnitt (FHVR) | 3 | 1.050 EUR | 7.875 EUR |
3. Semester (FH) | 4,5 | 1.050 EUR | ||
dritten Jahr nach Studienbeginn | 4. Semester (FH) | 4 | 1.050 EUR | 7.350 EUR |
2. Teilabschnitt (FHVR) | 3 | 1.050 EUR | ||
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| 25.200 EUR |
Ansprechpartner
Stefan Österle, Tel. 09281 409-290
Stefan Braun, Tel. 09281 409-116

