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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern

Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung

Wappen des Freistaats Bayern

Kosten des Studiums

Nach Art. 3 BayFHVRG sind die nichtstaatlichen öffentlichen Dienstherren und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Freistaat für die Ausbildung ihrer Studierenden für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, für die Ausbildung für Laufbahnen im gehobenen technischen Dienst (Verwaltungsinformatik) sowie der Fortbildung (Qualifizierungsoffensive II) die Kosten zu erstatten.

 

Die Erstattungsverordnung BayFHVR legt für die Ausbildungsleistungen in den Studiengängen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)) und der Verwaltungsinformatik (Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)) für jeden Studienjahrgang die Gesamtkosten des Studiums pro Studierenden verbindlich fest. Den Dienstherren sind damit bereits zum Zeitpunkt der Einstellung die anfallenden Erstattungskosten bekannt.

 

Hinweis:

Die Kostenfestsetzungen stehen unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Neufestsetzung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gem. § 8 Erstattungsverordnung der BayFHVR.

 

Kosten im Studiengang Diplomverwaltungswirt/in (FH)

Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)) ab dem Studienjahrgang 2005/2008 bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:

Bei normalem Studienverlauf

fällig im

für die Studienabschnitt(e)

Anzahl Monate

Kosten je Monat

Kosten je Stud.

ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns

FStA 1

7

880 EUR

6.160 EUR

zweiten Jahr nach Studienbeginn

FStA 2 + FStA 3

3 + 4 = 7

880 EUR

6.160 EUR

dritten Jahr nach Studienbeginn

FStA 4

7

880 EUR

6.160 EUR

 

 

 

 

18.480 EUR

Bei Verkürzung des Studiums nach § 3 Abs. 5 ZAPOgvD

fällig im

für die Studienabschnitt(e)

Anzahl Monate

Kosten je Monat

Kosten je Stud.

ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns

FStA 1 + FStA 3

7 + 4 = 11

880 EUR

9.680 EUR

zweiten Jahr nach Studienbeginn

FStA 2 + FStA 4

3 + 7 = 10

880 EUR

8.800 EUR

 

 

 

 

18.480 EUR

Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte.

Eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die im laufenden Haushaltsjahr für die aktuell abzurechnenden Studienjahrgänge bei normalem und bei verkürztem Studienverlauf anfallen, kann der "Bekanntmachung zum Studium" im Staatsanzeiger entnommen werden.

Kosten im Studiengang Diplomverwaltungsinformatiker/in (FH)

Im Studiengang des gehobenen technischen Dienstes (Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)) sind ab dem Studienjahrgang 2009/2012 bei einem regelmäßigen Studienverlauf folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:

fällig im

für die Studienabschnitt(e)

Anzahl Monate

Kosten je Monat

Kosten je Stud.

ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns

Vorbereitungskurs und 1. Semester (FH)

5

1.050 EUR

9.975 EUR

2. Semester (FH)

4,5

1.050 EUR

zweiten Jahr nach Studienbeginn

1. Teilabschnitt (FHVR)

3

1.050 EUR

7.875 EUR

3. Semester (FH)

4,5

1.050 EUR

dritten Jahr nach Studienbeginn

4. Semester (FH)

4

1.050 EUR

7.350 EUR

2. Teilabschnitt (FHVR)

3

1.050 EUR

 

 

 

 

25.200 EUR

Ansprechpartner

Stefan Österle, Tel. 09281 409-290
Stefan Braun, Tel. 09281 409-116