Kosten des Studiums
Nach Art. 3 BayFHVRG sind die nichtstaatlichen öffentlichen Dienstherren und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Freistaat für die Ausbildung ihrer Studierenden in den Studiengängen Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) und Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) sowie der Fortbildung (Qualifizierungsoffensive II) die Kosten zu erstatten.
Die Erstattungsverordnung BayFHVR legt für die Ausbildungsleistungen in den Studiengängen des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)) und der Verwaltungsinformatik (Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)) für jeden Studienjahrgang die Gesamtkosten des Studiums pro Studierenden verbindlich fest. Den Dienstherren sind damit bereits zum Zeitpunkt der Einstellung die anfallenden Erstattungskosten bekannt.
Mit der Verordnung zur Änderung der Erstattungsverordnung BayFHVR vom 5. August 2010 wurden die Kosten für die Ausbildung im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) neu geregelt. Die Änderungsverordnung ist zum 1. September 2010 in Kraft getreten. Ab dem Studienjahrgang 2010/2013 gelten damit neue Kosten.
Für die Studierenden, die den Vorbereitungsdienst vor dem 1. September 2010 begonnen haben, gelten die Kostenfestsetzungen der Erstattungsverordnung in der bis 31. August 2010 geltenden Fassung fort.
Für den Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH) wurden in der Änderungsverordnung keine neuen Festsetzungen getroffen. Es gelten weiterhin die in der Erstattungsverordnung BayFHVR vom 24. Oktober 2005 festgelegten Kostensätze.
Kosten im Studiengang Diplomverwaltungswirt/in (FH) bei einem Studienbeginn nach dem 1. September 2010
Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) ab dem Studienjahrgang 2010/2013 bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:
Bei normalem Studienverlauf
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
|---|---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | FStA 1 | 7 | 968 EUR | 6.776 EUR |
zweiten Jahr nach Studienbeginn | FStA 2 + FStA 3 | 3 + 4 = 7 | 968 EUR | 6.776 EUR |
dritten Jahr nach Studienbeginn | FStA 4 | 7 | 968 EUR | 6.776 EUR |
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| 20.328 EUR |
Bei Verkürzung des Studiums nach § 42 Abs. 3 Satz 1 FachV-nVD:
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
|---|---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | FStA 1 + FStA 3 | 7 + 4 = 11 | 968 EUR | 10.648 EUR |
zweiten Jahr nach Studienbeginn | FStA 2 + FStA 4 | 3 + 7 = 10 | 968 EUR | 9.680 EUR |
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| 20.328 EUR |
Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte.
Eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die im laufenden Haushaltsjahr für die aktuell abzurechnenden Studienjahrgänge bei normalem und bei verkürztem Studienverlauf anfallen, kann der "Bekanntmachung zum Studium" im Staatsanzeiger entnommen werden.
Kosten im Studiengang Diplomverwaltungswirt/in (FH) bei einem Studienbeginn vor dem 1. September 2010
Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bis zum Studienjahrgang 2009/2012 bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:
Bei normalem Studienverlauf
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
|---|---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | FStA 1 | 7 | 880 EUR | 6.160 EUR |
zweiten Jahr nach Studienbeginn | FStA 2 + FStA 3 | 3 + 4 = 7 | 880 EUR | 6.160 EUR |
dritten Jahr nach Studienbeginn | FStA 4 | 7 | 880 EUR | 6.160 EUR |
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| 18.480 EUR |
Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte.
Eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die im laufenden Haushaltsjahr für die aktuell abzurechnenden Studienjahrgänge bei normalem und bei verkürztem Studienverlauf anfallen, kann der "Bekanntmachung zum Studium" im Staatsanzeiger entnommen werden.
Kosten im Studiengang Diplomverwaltungsinformatiker/in (FH)
Im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) sind bei einem regelmäßigen Studienverlauf folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen.
Für die einzelnen Jahrgänge ist der unterschiedliche Studienverlauf zu beachten. Die Kosten je Monat betragen jeweils 1.050 EUR.
Studienjahrgang 2009/2012
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Stud. |
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | Vorbereitungskurs und 1. Semester (FH) | 5,0 | 9.975 EUR |
2. Semester (FH) | 4,5 | ||
zweiten Jahr nach Studienbeginn | 1. Teilabschnitt (FHVR) | 3,0 | 7.875 EUR |
3. Semester (FH) | 4,5 | ||
dritten Jahr nach Studienbeginn | 4. Semester (FH) | 4,0 | 7.350 EUR |
2. Teilabschnitt (FHVR) | 3,0 | ||
Gesamtkosten | 25.200 EUR |
Studienjahrgänge 2010/2013 und 2011/2014
fällig im | für die Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Stud. |
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | Vorbereitungskurs und 1. Semester (FH) | 4,5 | 9.450 EUR |
2. Semester (FH) | 4,5 | ||
zweiten Jahr nach Studienbeginn | 1. Teilabschnitt (FHVR) | 3,0 | 7.875 EUR |
3. Semester (FH) | 4,5 | ||
dritten Jahr nach Studienbeginn | 4. Semester (FH) | 4,5 | 7.875 EUR |
2. Teilabschnitt (FHVR) | 3,0 | ||
Gesamtkosten | 25.200 EUR |
Ansprechpartner
Stefan Österle, Tel. 09281 409-290
Stefan Braun, Tel. 09281 409-116

