Grundsätzliches zu einem Auslandsaufenthalt
Die Studierenden im Studiengang des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes haben die Möglichkeit, bis zu drei Monate der berufspraktischen Ausbildung bei einer geeigneten Stelle im Ausland abzuleisten (§ 22 Abs. 5 Satz 1 ZAPOgVD). Vorrangig kommen hierfür die beiden Praktika 2 und 3 (Dezember bis April und September bis November) in Betracht. Die Studierenden können solche Aufenthalte mit Zustimmung Ihres Dienstherrn über eigene Verbindungen selbst organisieren. Ansatzpunkte können z. B. Städtepartnerschaften von Heimatgemeinden oder Ausbildungsbehörden sein. Wichtig ist, dass Sie ein Programm vereinbaren und vorlegen, das mit den Ausbildungszielen übereinstimmt.
Partnerschaftsverträgen mit ausländischen Hochschulen
Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten bietet die FHVR Ihnen auf der Grundlage von Partnerschaftsverträgen mit ausländischen Hochschulen Studienmöglichkeiten an, zu denen ebenfalls die Zustimmung Ihrer Ausbildungsleitung erforderlich ist, da es sich formal um Praktikumsaufenthalte handelt.
Die Entscheidung über den Auslandsaufenthalt trifft die Ausbildungsleitstelle.
Hochschulkooperationsprogramm Lifelong Learning/Erasmus der EU
Die ausländischen Hochschulen sind unsere Partner im Hochschulkooperationsprogramm Lifelong Learning/Erasmus der Europäischen Union. Die Aufenthaltsdauer muss drei Monate betragen. Die Bewerber müssen ein internes Auswahlverfahren durchlaufen; gute englische Sprachkenntnisse sind Voraussetzung. Zusätzlich werden im Erasmus-Programm Sprachkurse in den weniger gebräuchlichen Sprachen angeboten, von denen für Sie insbesondere Italienisch und Niederländisch in Betracht kommen. Die Teilnahme an diesen Sprachkursen ist nur bei den Sprachen möglich, zu deren Ländern wir Partnerschaftsbeziehungen haben. Sie ist nicht verpflichtende Voraussetzung für das Auslandsstudium.
Weitere Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt
Für die Zeit von September bis November bietet das Europabüro der bayerischen Kommunen einen Praktikumsplatz in Brüssel an.
Einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt bieten wir bei der Solent University in Southampton/England an. Hierbei handelt es sich um zwei Aufenthaltstermine von einem Monat im März und November.
Informationsveranstaltung im Fachstudienabschnitt 2
Zu Beginn des Fachstudienabschnitts 2 findet eine Informationsveranstaltung statt.
Wir empfehlen Ihnen, während des Praktikums 1 Ihre Absicht, einen Auslandsaufenthalt durchzuführen, mit Ihrer Ausbildungsleitung vorzubesprechen.

