Bewerbung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
Laufbahnbewerber
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Ein unmittelbarer Zugang ist deshalb nicht möglich.
Das Studium als Laufbahnbewerber setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn, z. B. dem Freistaat Bayern oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk), voraus. Dieser Dienstherr weist den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Das Auswahlverfahren wird vom
Bayerischen Landespersonalausschuss
Kardinal-Döpfner-Straße 4
80333 München
Tel. 089 2306-2901
E-Mail: poststelle(at)lpa.bayern.de
durchgeführt.
Die Auswahlprüfung für das Einstellungsjahr 2011 findet am 11. Oktober 2010 statt. Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
Alle weiteren Informationen (u. a. zum Nachwuchsbedarf der einzelnen Dienstherren, zum Anmeldeformular und Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung) sind auf der Internetseite des Landespersonalausschusses veröffentlicht.
Aufstiegsbeamte
Für Beamte des mittleren Dienstes, die zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes zugelassen werden möchten, wird von der Bayerischen Verwaltungsschule ein Zulassungsverfahren durchgeführt, das einmal im Jahr stattfindet.
Ansprechpartner
Bernd Hofmann, Tel. 09281 409-161

