Bewerbung für den nichttechnischen Verwaltungsdienst
Bewerber für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Ein unmittelbarer Zugang ist deshalb nicht möglich.
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn, z. B. dem Freistaat Bayern oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk), voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Das Auswahlverfahren wird vom
Bayerischen Landespersonalausschuss
Kardinal-Döpfner-Straße 4
80333 München
Tel. 089 2306-2901
E-Mail: poststelle(at)lpa.bayern.de
durchgeführt.
Die Auswahlprüfung für das Einstellungsjahr 2013 findet am 8. Oktober 2012 statt. Anmeldungen sind in der Zeit vom 30. März bis 29. Juni 2012 möglich.
Die Auswahlprüfung für das Einstellungsjahr 2012 fand bereits statt.
Alle weiteren Informationen (u. a. zum Nachwuchsbedarf der einzelnen Dienstherren, zum Anmeldeformular und Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung) sind auf der Internetseite des Landespersonalausschusses veröffentlicht.
Ausbildungsqualifizierung
Zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Art. 37 LlbG) wird von der Bayerischen Verwaltungsschule ein Zulassungsverfahren durchgeführt, das einmal im Jahr stattfindet.
Ansprechpartner
Bernd Hofmann, Tel. 09281 409-161

