Studieninhalte
Ziele und Inhalte des Studiums
Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes üben Funktionen in der qualifizierten Sachbearbeitung aus oder übernehmen Aufgaben auf der mittleren Führungsebene. Hierzu sollen die Studierenden im Studium die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die die fachliche und persönliche Eignung begründen. Ein wesentliches Ziel ist die zu einer vielseitigen Verwendbarkeit führende Selbstständigkeit im Denken und Handeln.
Das Fachstudium soll den Studierenden durch anwendungsorientierte Lehre auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse eine auf die Aufgaben des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes bezogene Bildung vermitteln, die zur Erfüllung der Dienstaufgaben befähigt. Zugleich soll die Fähigkeit des Studierenden zur Übernahme von Verantwortung in Staat und Gesellschaft entwickelt werden. Diese Ziele können bei der Breite des Berufsfeldes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes nicht so verstanden werden, dass der Beamte nach Abschluss seiner Ausbildung für jeden Tätigkeitsbereich sofort und uneingeschränkt verwendbar sein müsste. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Studierende die umfassende Entscheidungs- und Handlungskompetenz erwirbt, die ihn auch befähigt, sich binnen kurzem in neue Tätigkeitsbereiche einarbeiten zu können. Zur Handlungskompetenz gehören auch der Erwerb der Methoden-, Medien- und Sozialkompetenz.
Dieses Grundverständnis über das Ziel der Fachhochschulausbildung ermöglicht es, die nach ihren Dienstherren und ihrer Herkunft aus verschiedenen Verwaltungsbereichen stammenden unterschiedlichen Gruppen der Studierenden im Prinzip einheitlich auszubilden. So besteht kein Unterschied in der Ausbildung der staatlichen und kommunalen Anwärter. Damit wird sowohl die berufliche Chancengleichheit gesichert als auch die Möglichkeit offengehalten, später zwischen staatlichem und kommunalem Bereich zu wechseln.
Anzahl der Lehrveranstaltungsstunden
Während des Studiums sind etwa 2.300 Lehrveranstaltungsstunden vorgesehen.
Die Lehrveranstaltungen des Grund- und Kernstudiums werden ab dem Fachstudienabschnitt 3 durch die Lehrveranstaltungen des Studienschwerpunktes ergänzt, den der Dienstherr im Benehmen mit dem Studierenden bis zum Ende des Praktikums 1 festlegt.
Studienschwerpunkte
Für die laufenden Studienjahrgänge werden folgende Studienschwerpunkte angeboten:
- Dienstrecht / Staatsfinanzen
- Recht
- Verwaltungsmanagement
- Verwaltungsinformatik (Ausnahme: Studienjahrgang 2008/2011)
Ab dem Studienjahrgang 2010/2013 werden die Studienschwerpunkte zurückgeführt. Als Ausnahme davon ist es vorläufig geplant, den Studienschwerpunkt Dienstrecht/Staatsfinanzen weiterhin anzubieten.
Stoffverteilungs- und Stoffgliederungspläne
Im Einzelnen können die Studienfächer sowie ihre Verteilung auf die Studienabschnitte (mit Angabe der jeweiligen Stundenzahl) dem Stoffverteilungsplan entnommen werden.
Für jedes Studienfach sind im Rahmen des Studienplans Stoffgliederungspläne eingeführt, die den Lehr- und Lernstoff näher bestimmen und Lernziele festlegen. Die Stoffgliederungspläne sind Leitlinien für die Lehrveranstaltungen und sollen der Strukturierung des Studiums dienen.
Ziele des berufspraktischen Studiums
In den berufspraktischen Studienabschnitten sollen die Studierenden unter Anwendung der in den Fachstudienabschnitten erworbenen Kenntnisse die Fähigkeit und Sicherheit zur selbstständigen Berufsausübung entwickeln. Die Studierenden erhalten bei den Ausbildungsbehörden einen Einblick in die Aufgaben, Arbeitsweisen und Umweltbeziehungen der Verwaltung und werden in den für das Berufsfeld des gehobenen Verwaltungsdienstes typischen Tätigkeiten angeleitet.

