Prüfungen
Im Laufe des Studiums sind zwei Prüfungen abzulegen. Die Zwischenprüfung nach 14 Monaten Studium (i. d. R. Mitte/Ende November) und die Laufbahnprüfung am Ende des fachtheoretischen Studiums (i. d. R. Mitte/Ende Juni). Teil der Laufbahnprüfung ist die Anfertigung einer Diplomarbeit.
Hilfsmittel und Kommentierung
Bei den Aufsichtsarbeiten und bei den Prüfungen sind nur bestimmte Hilfsmittel zugelassen.
Hilfsmittel für die Zwischen- und Laufbahnprüfungen nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 9. November 2009
Prüfungstermine
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfungen enthalten die Zulassungs- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (ZAPOgVD) und die Allgemeine Prüfungsordnung (APO).
Ansprechpartner
Elvira Schneider, Tel. 09281 409-165
Werner Freiberger, Tel. 09281 409-163

